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Wie Mängel im Urlaub richtig reklamieren?

Vorfälle sollte man zuerst einmal vor Ort direkt ansprechen und um Nachbesserung bitten. In der Regel kann vieles mit der Rezeption geklärt werden.

Falls nicht, sollten Pauschalreisende sich bei ihrem Reiseveranstalter beschweren, vor Ort ist in der Regel eine Reiseleitung für die Gäste da, welche mehrmals pro Woche ins Hotel kommt. Zudem steht in den Reiseunterlagen ein Kontakt für Problematiken vor Ort. Der Reiseveranstalter muss die Möglichkeit haben, den Mangel zu beseitigen. Sicherheitshalber sollte man sich seine Beschwerde schriftlich bestätigen lassen. Erst wenn der Mangel nicht behoben wird oder nicht behoben werden kann, kann der Urlauber eine Preisminderung verlangen.

TIPPS

  • Erstens:

Man sollte dem Reiseleiter möglichst frühzeitig Bescheid geben, dass etwas nicht in Ordnung ist, damit dieser schnellstmöglich Abhilfe schaffen kann.

  • Zweitens:

Der Reisende ist beweispflichtig. Daher sollte man möglichst alle Mängel fotografieren, per Video aufzeichnen und sich die Namen von Zeugen aufschreiben.

  • Drittens:

Die Ansprüche müssen nach altem Reiserecht bis spätestens einen Monat nach Reiseende beim Veranstalter schriftlich angemeldet werden. Nach neuem Reiserecht (gilt für Buchungen ab 01.07.2018) hat der Reisende dafür 2 Jahre Zeit, jedoch ist eine frühzeitige Reklamation zu empfehlen, da besser nachvollzogen werden kann. Das Reisebüro darf Reklamationsschreiben an den Reiseveranstalter weiterleiten, diese jedoch nicht für den Reisenden schreiben.


WICHTIG Aussitzen bringt nichts!
Ansprüche ohne eine vorherige Meldung beim relevaten Ansprechpartner wie zum Beispiel der Reiseleitung vor Ort können - je nach Reklamationsgrund ggf. abgeleht werden. Das bedeutet,  wer seinen Unmut nicht äußert, hat im Nachhinein kaum eine Chance auf Entschädigung!

 

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